Anlage 2 - Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 376 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-3 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 und 2) Liste der anerkannten Berufsabschlüsse


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Teil A


1.
Landwirt/Landwirtin,

2.
Forstwirt/Forstwirtin,

3.
Gärtner/Gärtnerin,

4.
Winzer/Winzerin,

5.
Landwirtschaftlicher Laborant/Landwirtschaftliche Laborantin,

6.
Landwirtschaftlich-technischer Assistent/Landwirtschaftlich-technische Assistentin,

7.
Fachkraft Agrarservice nach der Verordnung über Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Fachkraft Agrarservice vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1444) und nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Mai 2013 (BGBl. I S. 1250) geändert worden ist,

8.
Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1638),

9.
Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin nach der Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin vom 18. Februar 1997 (BGBl. I S. 275),

10.
Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 482).

Teil B


Florist/Floristin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2480) geändert worden ist.

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Zitierungen von Anlage 2 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PflSchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchSachkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PflSchSachkV Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
... eines Zeugnisses über eine mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung nach Anlage 2 Teil A, 3. eines Zeugnisses über eine mit einer Prüfung abgeschlossene ... eines Zeugnisses über eine mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung nach Anlage 2 Teil B, 3. eines Zeugnisses über eine mit einer Prüfung abgeschlossene ...


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