Anlage 2 - Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1962 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-4 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 2 (zu § 2 Absatz 4) Anerkennungsbescheinigung im Sinne des § 2


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Anerkennungsbescheinigung im Sinne des § 2 (BGBl. I 2013 S. 1965)


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Zitierungen von Anlage 2 Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PflSchGerätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchGerätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PflSchGerätV Anerkennung einer Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte
... der Anerkennung wird der Prüfstelle eine Anerkennungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 2  ...


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