Eingangsformel - Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen (PflSchRNeuOV k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 6 Absatz 1 Nummer 15 in Verbindung mit Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

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des § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g, des § 16 Absatz 4, des § 19 Absatz 2 und des § 52 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281),

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des § 9 Absatz 6 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, Arbeit und Soziales und Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

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des § 18 Absatz 7 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Soziales und Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender EU-Rechtsakte: Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71)

und der Anpassung an folgende Rechtsakte:

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).



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