Zitierungen von § 341a KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 341a KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 KAGB Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle (vom 01.08.2022)
... nach § 215 Absatz 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 274, 19. alle nach § 341a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 , soweit sie auf die Richtlinie 2009/65/EG oder die Verordnung (EU) 2017/2402 zurückgehen, ... 28 und 29 der Verordnung (EU) 2016/1011 zurückgehen, bekannt gemachten oder in Verbindung mit § 341a Absatz 3 nicht bekannt gemachten bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen ...
§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... die §§ 271, 272, 274, 285 Absatz 2 und 3, §§ 286 bis 292, 300, 303, 308 und 339 bis 344, 352 bis 354 entsprechend; sofern allerdings der Gesellschaftsvertrag oder eine sonstige ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2626
Artikel 4 FiMaAnpG 2018 Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... der Absätze 6d bis 6f" eingefügt. 11. § 341a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
...  j) Nach der Angabe zu § 341 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen ... bb) Folgende Nummer 19 wird angefügt: „19. alle nach § 341a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bekannt gemachten oder in Verbindung mit § 341a Absatz 3 nicht bekannt gemachten ... alle nach § 341a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bekannt gemachten oder in Verbindung mit § 341a Absatz 3 nicht bekannt gemachten bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen ... h) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 10. 83. Nach § 341 wird folgender § 341a eingefügt: „§ 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen ... 10. 83. Nach § 341 wird folgender § 341a eingefügt: „ § 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 10 2. FiMaNoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
...  4. In § 12 Absatz 6 Satz 1 Nummer 19 werden nach den Wörtern „ § 341a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" die Wörter „und 3, soweit sie auf die Richtlinie 2009/65/EG ... vollständig oder" das Wort „nicht" eingefügt. 35. § 341a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 11 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs
... die in Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1011" eingefügt. 7. In § 341a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern „die Verordnung (EU) 2015/2365" die Wörter „und ...


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