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Zitierungen von § 159a KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 159a KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 KAGB Registrierung und Berichtspflichten (vom 30.12.2023)
... aufgelegt, gelten die §§ 140 bis 148 oder die §§ 149 bis 161. (2) AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, bei denen die Voraussetzungen nach ...
§ 54 KAGB Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend anzuwenden. (6) Die §§ 24c, 25h und 25j ...
§ 66 KAGB Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend ...
§ 362 KAGB Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz (vom 02.08.2021)
... 148 Absatz 1 und die §§ 159a , 160 Absatz 1 in der ab dem 2. August 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... c) Nach der Angabe zu § 159 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 159a Feststellung des Jahresabschlusses". d) Nach der Angabe zu § 260 werden die ... „Protokoll in Textform" ersetzt. 47. Nach § 159 wird folgender § 159a eingefügt: „§ 159a Feststellung des Jahresabschlusses Der ... 47. Nach § 159 wird folgender § 159a eingefügt: „ § 159a Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss einer geschlossenen ... 362 Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz § 148 Absatz 1 und die §§ 159a , 160 Absatz 1 in der ab dem 2. August 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf ...

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 AnlSchStG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... aufgelegt, gelten die §§ 140 bis 148 oder die §§ 149 bis 161." b) Absatz 3 wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird wie folgt ...
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