Die
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom
24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1678), die durch Artikel
1 der Verordnung vom
15. Februar 2013 (BGBl. I S. 292) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 ge folgt wie wirdändert:
- a)
- In Nummer 5 wird das Komma gestrichen.
- b)
- Die Nummer 6 wird aufgehoben.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „, 25 und 26 sowie 29 und 30" durch die Wörter „sowie 25 und 26" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „und § 27 Abs. 1 Nr. 1 bis 11" und die Wörter „und § 27 Abs. 1 Nr. 12 bis 17" gestrichen.
- 3.
- Teil 7 wird aufgehoben.
- 4.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Vor der Überschrift wird die Angabe „, 24 und 28" durch die Angabe „und 24" ersetzt.
- b)
- In der Spalte 2 werden die Angaben „, § 27 Abs. 1 Nr. 1", „, § 27 Abs. 1 Nr. 2", „, § 27 Abs. 1 Nr. 3", „, § 27 Abs. 1 Nr. 4", „, § 27 Abs. 1 Nr. 5", „, § 27 Abs. 1 Nr. 6", „, § 27 Abs. 1 Nr. 7", „, § 27 Abs. 1 Nr. 8", „, § 27 Abs. 1 Nr. 9", „, § 27 Abs. 1 Nr. 10" und „, § 27 Abs. 1 Nr. 11" gestrichen.
- 5.
- Die Anlage 7 wird aufgehoben.