Zitierungen von § 4b MADG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b MADG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MADG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 MADG Besondere Auslandsverwendungen
... sich die Erhebung, weitere Verarbeitung und Nutzung der Informationen nach den §§ 4 bis 8 und 10 bis 12. Im Ausland sind besondere Formen der Datenerhebung nach § 5 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 3 TKMoG Änderung des MAD-Gesetzes
... 12-5) In § 4b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des MAD-Gesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2977), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. ...

Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 3 BestDaAAG Änderung des MAD-Gesetzes
... § 4b des MAD-Gesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2977), das zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 19. ... Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 4b Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten (1) Soweit dies aufgrund ...

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Artikel 2 VerfSchRAnpG Änderung des MAD-Gesetzes
... ist entsprechend anzuwenden." 2. § 4a Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 4b Satz 3 wird aufgehoben. 4. In § 10 Absatz 2 Satz 6 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
Artikel 6 TTDSGEG Änderung des MAD-Gesetzes
...  § 4b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des MAD-Gesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2977), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed