Berichtigung - Berichtigung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2440 (Nr. 38); Geltung ab 19.07.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 19. Juli 2013 PStRÄndG Artikel 2

Artikel 2 Nummer 27 des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1122) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In der Anlage 1 „Datenfelder in den Personenstandsregistern" ist in Spalte 1 des Sterberegisters die Angabe „4450" des Datenfeldes „Tag der Eheschließung" durch die Angabe „4440" zu ersetzen.

2.
In der Anlage 4 ist im Formular für das Geburtenregister unterhalb des Leittextes „Kind" das Wort „Familienname" durch das Wort „Geburtsname" zu ersetzen.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed