Artikel
2 Nummer 27 des
Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes vom
7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1122) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In der Anlage 1 „Datenfelder in den Personenstandsregistern" ist in Spalte 1 des Sterberegisters die Angabe „4450" des Datenfeldes „Tag der Eheschließung" durch die Angabe „4440" zu ersetzen.
- 2.
- In der Anlage 4 ist im Formular für das Geburtenregister unterhalb des Leittextes „Kind" das Wort „Familienname" durch das Wort „Geburtsname" zu ersetzen.