(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Grundlehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten
- 1.
- Aufklärungsschwerpunkte,
- 2.
- Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung,
- 3.
- Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Elektronischen Aufklärung sowie
- 4.
- technische Grundlagen.