§ 41 - Derivateverordnung (DerivateV)

V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-2 Investmentwesen
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§ 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 41 ändert mWv. 22. Juli 2013 DerivateV

1Diese Verordnung tritt am 22. Juli 2013 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Derivateverordnung vom 6. Februar 2004 (BGBl. I S. 153), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1278) geändert worden ist, außer Kraft.



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