(1) Bei einer Investmentkommanditgesellschaft ist die Verwendungsrechnung wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:
- 1.
- Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
- 2.
- Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten
- 3.
- Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten
- 4.
- Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten
- 5.
- Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
(2) Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre ist jeweils getrennt wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres-
- 1.
- Entnahmen für das Vorjahr
- 2.
- Zwischenentnahmen
- 3.
- Mittelzufluss (netto)
- a)
- Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten
- b)
- Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten
- 4.
- Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung
- 5.
- Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres.V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498