Artikel 1 - Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (2. NABEEG k.a.Abk.)

G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2543, 2014 I 148, 271
Geltung ab 27.07.2013, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 1 Gesetz über den Bundesbedarfsplan


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2013 BBPlG

(gesamter Text siehe Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)

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Zitierungen von Artikel 1 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. NABEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. NABEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 2. NABEEG Inkrafttreten (vom 07.03.2014)
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) In Artikel 1 tritt § 1 in Verbindung mit den Nummern 29 und 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes an ...


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