§ 2 Aufgaben des Bundes
Dem Bund obliegt die Durchsetzung der Fahrgastrechte auf dem Gebiet des Kraftomnibusverkehrs.
interne Verweise§ 8 EU-FahrgRBusG Verordnungsermächtigung (vom 01.04.2016) ... für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 2 ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Union ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10811/a183451.htm