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§ 7 - EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2547 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942
Geltung ab 27.07.2013; FNA: 9240-4 Personenbeförderung
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Geltung ab 27.07.2013; FNA: 9240-4 Personenbeförderung
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§ 7 Gebühren und Auslagen
Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
Text in der Fassung des Artikels 18 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten G. v. 19. Februar 2016 BGBl. I S. 254, 1039 m.W.v. 1. April 2016
Frühere Fassungen von § 7 EU-FahrgRBusG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2016 | Artikel 18 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19.02.2016 BGBl. I S. 254 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 EU-FahrgRBusG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EU-FahrgRBusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EU-FahrgRBusG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 18 VSBGEG Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes
... c) Die Absätze 6 und 7 werden aufgehoben. 2. In § 7 wird das Wort „Amtshandlungen" durch die Wörter „individuell zurechenbaren ...
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