interne Verweise§ 1 StandAG Ziel des Gesetzes ... (2) Vor das eigentliche Verfahren zur Standortauswahl nach den §§ 12 bis 20 tritt die Arbeit einer Kommission nach den §§ 3 bis 5. (3) Das ...
§ 8 StandAG Nationales Begleitgremium (vom 30.07.2016) ... am Standortauswahlverfahren bis zur Standortentscheidung nach § 20. Von der Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums bis zur Evaluierung nach § 4 ...
§ 21 StandAG Umlage (vom 30.07.2016) ... nach § 4 Absatz 4 und 5, § 14 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und § 20 als Kosten für die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat und 2. ...
§ 29 StandAG Bestehender Erkundungsstandort ... Salzstock Gorleben kann lediglich im jeweiligen Verfahrensabschnitt nach den §§ 13 bis 20 des Standortauswahlgesetzes mit einem oder mehreren anderen Standorten verglichen werden, solange ... zu erkundenden Standorten gehört oder 4. nicht der Standort nach § 20 ist. (2) Die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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