§ 4 Kapitän
Unabhängig von der Bruttoraumzahl des Schiffes muss der Kapitän Unionsbürger sein.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 SchBesV Schiffsbesatzungszeugnis (vom 28.06.2021) ... veröffentlichten Muster, wenn die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 und 2 und der §§ 4 bis 7 vorliegen. Das Schiffsbesatzungszeugnis kann, auch nachträglich, mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
V. v. 09.06.2016 BGBl. I S. 1350
Artikel 1 1. SchBesVÄndV ... Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation,". 2. In § 4 werden die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und Absatz 2 aufgehoben. 3. In ...
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