Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen führt die Planfeststellungsverfahren nach Abschnitt 3 des
Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz durch für
- 1.
- die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbedarfsplangesetzes in der Anlage zu diesem Gesetz mit „A1" gekennzeichneten länderübergreifenden Höchstspannungsleitungen und
- 2.
- die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes in der Anlage zu diesem Gesetz mit „A2" gekennzeichneten grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen.
Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2013 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Philipp Rösler