Zitierungen von § 79 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 80 GNotKG Schätzung des Geschäftswerts
... erforderlich, ist in dem Beschluss, durch den der Wert festgesetzt wird (§ 79 ), über die Kosten der Schätzung zu entscheiden. Diese Kosten können ganz ...
§ 83 GNotKG Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts (vom 01.01.2014)
... durch den der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 79 ), ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. ... zulässt. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der in § 79 Absatz 2 Satz 2 bestimmten Frist eingelegt wird; ist der Geschäftswert später als einen ...


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