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Artikel 9 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 9 Änderung des Gräbergesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 GräbG § 11

In § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gräbergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), werden die Wörter „der Kostenordnung" durch die Wörter „dem Gerichts- und Notarkostengesetz" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2257, 2019 I 496
Artikel 3 WAStGEG Folgeänderungen
... Gräbergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2a ...