Artikel 20 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 20 Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen


Artikel 20 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 LuftFzgG § 102

§ 102 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 20 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3786; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 16 FördElRV Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
... III, Gliederungsnummer 403-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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