interne Verweise§ 1 EGovG Geltungsbereich (vom 10.12.2020) ... und Stiftungen des öffentlichen Rechts. (2) Dieses Gesetz mit Ausnahme der §§ 9a bis 9c gilt auch für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der ...
§ 9c EGovG Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit (vom 10.12.2020) ... Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verwaltungsportal des Bundes nach § 9a Absatz 3 Nummer 3 und 4 und nach § 9b Absatz 1 und 2 ist die jeweils zuständige Behörde des Bundes ... (3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Nutzerkonto des Bundes führt die nach § 9a Absatz 2 dafür bestimmte zuständige öffentliche Stelle in eigener datenschutzrechtlicher ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2668
Artikel 2 FamLDigG Änderung des E-Government-Gesetzes ... werden nach der Angabe zu § 9 die folgenden Angaben eingefügt: „ § 9a Verwaltungsportal und Nutzerkonto des Bundes; Verordnungsermächtigung § 9b ... § 1 Absatz 2 werden nach dem Wort „Gesetz" die Wörter „mit Ausnahme der §§ 9a bis 9c" eingefügt. 3. § 3 Absatz 2a Satz 2 und 3 wird aufgehoben. ... „Absatz 1 bis 3" eingefügt. 5. Nach § 9 werden die folgenden §§ 9a bis 9c eingefügt: „§ 9a Verwaltungsportal und Nutzerkonto des Bundes; ... 5. Nach § 9 werden die folgenden §§ 9a bis 9c eingefügt: „ § 9a Verwaltungsportal und Nutzerkonto des Bundes; Verordnungsermächtigung (1) Das ... (1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verwaltungsportal des Bundes nach § 9a Absatz 3 Nummer 3 und 4 und nach § 9b Absatz 1 und 2 ist die jeweils zuständige Behörde des Bundes ... (3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Nutzerkonto des Bundes führt die nach § 9a Absatz 2 dafür bestimmte zuständige öffentliche Stelle in eigener datenschutzrechtlicher ...
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