§ 39 - Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV)

V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2777 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 17 Abs. 4 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-6 Investmentwesen
|

§ 39 Besondere Berichterstattung über Verkehrswerte


§ 39 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Im Prüfungsbericht sind die Verkehrswerte oder Kaufpreise der Immobilien, die für das Sondervermögen direkt oder indirekt gehalten werden, einzeln für das Berichtsjahr und das Vorjahr anzugeben.

(2) 1Anzugeben sind sämtliche Immobilien, deren Verkehrswert sich im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 5 Prozent oder um mehr als 5 Millionen Euro verändert hat, sowie die wesentlichen Parameter, die zu dieser Wertveränderung geführt haben. 2Soweit es sich dabei um Veränderungen der nachhaltig erzielbaren Miete oder um Veränderungen des Liegenschaftszinssatzes handelt, ist anzugeben, ob die im Gutachten angegebenen Gründe nachvollziehbar sind.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 39 KAPrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 KAPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAPrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 KAPrüfbV Anwendbarkeit dieser Verordnung
... sind die §§ 28 bis 34 anzuwenden, soweit sich aus den §§ 36 bis 42 nichts anderes ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed