interne Verweise§ 4 See-ArbZNV Sprachenvorschrift ... über die Arbeitsorganisation nach § 2 sowie die Arbeitszeitnachweise nach § 3 sind in deutscher und englischer Sprache und in den weiteren Arbeitssprachen des Schiffes zu ...
§ 5 See-ArbZNV Aufbewahrung ... Arbeitszeitnachweise für die Besatzungsmitglieder ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung nach § 3 Absatz 3 mindestens drei Jahre an Bord des Schiffes aufbewahrt werden. Wird das Schiff ...
Zitate in ÄnderungsvorschrifteneIDAS-Durchführungsgesetz
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Artikel 11 eIDASDG Folgeänderungen ... ist, werden die Wörter „nach dem Signaturgesetz" gestrichen. (46) In § 3 Absatz 3 Satz 2 der See-Arbeitszeitnachweisverordnung vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2795) werden die Wörter „nach dem Signaturgesetz" ...
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