Änderung § 3 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 20.03.2014

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der BinSchUOuBinSchPatentVAbwV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.03.2014 geltenden Fassung
§ 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2014 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed