Die
Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom
15. Juli 2013 (BAnz AT 31.07.2013 V1), die zuletzt durch die Verordnung vom
10. März 2015 (BAnz AT 19.03.2015 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 wird die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt.
- 2.
- In Anhang 1 wird in Abschnitt II in der vorübergehenden Regelung zu § 4a Absatz 4 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung in Satz 3 die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt.