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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Containersicherheit (CSCGKostOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.2013 BGBl. 2013 II S. 1074; Geltung ab 31.07.2013, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3



(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die in Artikel 1 genannten Änderungen sind für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

(3) Artikel 1 dieser Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die in Artikel 1 genannten Änderungen für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft treten. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juli 2013.