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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben
§ 10 - Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
V. v. 31.07.2013 BGBl. I S. 2858 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Geltung ab 06.08.2013; FNA: 612-20-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 06.08.2013; FNA: 612-20-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 10 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 6 Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 340 m.W.v. 1. Januar 2026
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Frühere Fassungen von § 10 SpaEfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 6 Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 SpaEfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SpaEfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SpaEfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 6 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten". ... wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ... folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten ... „§ 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt ... 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „ § 10 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ...
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