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Änderung Anlage 2 SpaEfV vom 06.11.2014

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Anlage 2 SpaEfV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.11.2014 geltenden Fassung
Anlage 2 SpaEfV n.F. (neue Fassung)
in der am 06.11.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1656
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 3 Satz 1 Nummer 2) Alternatives System


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 3 Nummer 2) Alternatives System


(Textabschnitt unverändert)

1. Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

- Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger.

- Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen, gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten.

- Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1 Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

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Jahr | Eingesetzte
Energie/
Energieträger | Verbrauch
(kWh/Jahr) | Anteil am
Gesamtenergie-
verbrauch | Kosten | Kostenanteil | Messsystem | Genauigkeit/
Kalibrierung




Jahr | Eingesetzte
Energie/
Energieträger | Verbrauch
(kWh/Jahr) | Anteil am
Gesamtenergie-
verbrauch | Kosten | Kostenanteil | Messsystem oder alternative Art der Erfassung und Analyse | Grad der Genauigkeit/
Kalibrierung

| | | | | | |


2. Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten

- Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher.

- Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie Nebenanlagen.

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- Für gängige Geräte wie zum Beispiel Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Wärme- und Kälteerzeugung sowie Beleuchtung und Bürogeräte Ermittlung des Verbrauchs durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (zum Beispiel Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten. Schätzungen bei Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung müssen unter der Verwendung von Methoden zur Temperaturbereinigung erfolgen.



- Für gängige Geräte wie zum Beispiel Geräte zur Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie Geräte zur Beleuchtung und Bürogeräte wird der Energieverbrauch durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (zum Beispiel Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt. Für gängige Geräte, für die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Energieverbrauch durch nachvollziehbare Hochrechnungen über bestehende Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt werden. Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte kann eine Schätzung des Energieverbrauchs mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.

- Dokumentation des Energieverbrauchs mit Hilfe einer Tabelle (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2 Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern

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Energieverbraucher | Eingesetzte
Energie (kWh)
und Energieträger | Abwärme
(Temperaturniveau) | Messsystem/
Messart | Genauigkeit/
Kalibrierung




Energieverbraucher | Eingesetzte
Energie (kWh)
und Energieträger | Abwärme
(Temperaturniveau) | Messsystem/
Messart oder alternative Art der Erfassung und Analyse | Grad der Genauigkeit/
Kalibrierung

Nr. | Anlage/Teil | Alter | Kapazität | | | |

| | | | | | |

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3. Bewertung der Einsparpotenziale




3. Identifizierung und Bewertung von Einsparpotenzialen

- Identifizierung der Energieeinsparpotenziale (wie zum Beispiel die energetische Optimierung der Anlagen und Systeme sowie die Effizienzsteigerung einzelner Geräte).

- Bewertung der Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs anhand wirtschaftlicher Kriterien.

- Ermittlung der energetischen Einsparpotenziale in Energieeinheiten und monetären Größen und Aufstellung der Aufwendungen für Energiesparmaßnahmen, beispielsweise für Investitionen.

- Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen anhand geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung, wie interner Verzinsung (Rentabilität) und Amortisationszeit (Risiko); vgl. hierzu das Beispiel der Tabelle 3).

Tabelle 3 Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit


Allgemeine Angaben | Interne Verzinsung | Statische Amortisation

Investition/
Maßnahme | Investitions-
summe | Einsparung | Technische
Nutzung | Rentabilität
der Investition/a | Kapitalrückfluss

| [Euro] | [Euro/Jahr] | [Jahre] | [%] | [Jahre]

| | | | |


4. Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen

Einmal jährlich hat sich die Geschäftsführung über die Ergebnisse der Nummern 1 bis 3 zu informieren und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine zu fassen.