Änderung Anlage 1 AWV vom 29.10.2020

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Anlage 1 AWV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.10.2020 geltenden Fassung
Anlage 1 AWV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.10.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.10.2020 BAnz AT 28.10.2020 V1

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


(Text alte Fassung)

(siehe BAnz AT 20.04.2020 V1)

(Text neue Fassung)

(siehe BAnz AT 28.10.2020 V1, S. 2 ff.)




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