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Frühere Fassungen von § 58a AWV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.10.2023Artikel 1 Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
vom 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 264
aktuell vorher 24.12.2022Artikel 1 Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
vom 21.12.2022 BAnz AT 23.12.2022 V1
aktuell vorher 01.05.2021Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
vom 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V1
aktuellvor 01.05.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

 
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