Artikel 5 - Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (3. AMGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 6 und Artikel 2 treten jeweils am 28. Oktober 2013 in Kraft.

(3) In Artikel 3 Nummer 5 tritt Buchstabe c am 1. Januar 2014 in Kraft.

(4) Artikel 3a tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. August 2013.



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