Start
>
Inhalt EuWG
>
§ 3
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 3 - Europawahlgesetz (EuWG)
neugefasst durch B. v. 08.03.1994
BGBl. I S. 423
, 555, 852; zuletzt geändert durch
Artikel 1
G. v. 11.01.2023
BGBl. 2023 I Nr. 11
Geltung ab 22.06.1978; FNA: 111-5
Wahlrecht
8 weitere Fassungen
|
wird in 77 Vorschriften zitiert
Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
§ 2
←
→
§ 4
§ 3 Gliederung des Wahlgebietes
§ 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.
§ 2
←
→
§ 4
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 3 EuWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitat in folgenden Normen
Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Artikel 1 G. v. 21.05.1999 BGBl. I S. 1023; zuletzt geändert durch Artikel 1a G. v. 27.04.2013 BGBl. I S. 962
§ 2 WStatG Art der Statistik
... nach Wahlbezirken, die auf der Grundlage von § 2 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes oder von
§ 3 Abs. 2 des Europawahlgesetzes
gebildet worden ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in EuWG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/1086/a15715.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed