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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014 (ZuwArbStatV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3225 (Nr. 49)
Geltung ab 01.01.2014 bis 31.12.2015; FNA: 29-22-8 Statistik
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§ 1 Zweck, Art und Umfang der Erhebung



(1) Zur detaillierten Analyse von Migrations- und Arbeitsmarktintegrationsprozessen in Deutschland und zur Überprüfung der Fortschritte der im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration" entwickelten Maßnahmen wird für das Jahr 2014 eine Erhebung als Bundesstatistik durchgeführt.

(2) Die Erhebung wird im Rahmen des Mikrozensus unter Verwendung gemeinsamer Erhebungsunterlagen durchgeführt und gemeinsam ausgewertet. Sie wird als Unterstichprobe bei 10 Prozent der Erhebungseinheiten durchgeführt, die nach § 2 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2578) geändert worden ist, ausgewählt worden sind.