Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben

§ 5 - Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014 (ZuwArbStatV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3225 (Nr. 49)
Geltung ab 01.01.2014 bis 31.12.2015; FNA: 29-22-8 Statistik
|

§ 5 Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005



Für die Festlegung der Stichproben, die Hilfsmerkmale, den Einsatz von Erhebungsbeauftragten sowie für die Trennung und Löschung von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen gelten die §§ 2, 5, 6 und 8 des Mikrozensusgesetzes 2005.