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Änderung § 5 BMVBSDelegatAnO vom 01.04.2024

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§ 5 BMVBSDelegatAnO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung
§ 5 BMVBSDelegatAnO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch § 6 A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 5 Übergangsregelung


(Text neue Fassung)

§ 5 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.