Berichtigung - Berichtigung der MTS-Kraftstoff-Verordnung (MTSKVBer k.a.Abk.)

B. v. 09.08.2013 BGBl. I S. 3245 (Nr. 49); Geltung ab 29.03.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 29. März 2013 MTSKV § 4

Die MTS-Kraftstoff-Verordnung vom 22. März 2013 (BGBl. I S. 595) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 sind die Wörter „des Gesetzes zum Schutz von Marken und sonstigen Erzeugnissen" durch die Wörter „des Markengesetzes" zu ersetzen.



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