(1) Mineralöl nach §
1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, darf in Mineralöllagern unter Steueraussetzung gelagert werden, wenn das Lager dem Großhandel, dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller, dem Mischen von Mineralöl oder der Versorgung von Verwendern mit steuerbegünstigtem Mineralöl dient.
(2) Wer Mineralöl unter Steueraussetzung lagern will, bedarf der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Vor der Erteilung ist Sicherheit für die Steuer zu leisten, die voraussichtlich während zweier Monate für aus dem Mineralöllager in den freien Verkehr entnommene Mineralöle in Person des Antragstellers entsteht (§
9), wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach dem Ermessen des Hauptzollamts erkennbar sind. Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nach Satz 2 nicht mehr erfüllt ist, eine angeforderte Sicherheit nicht geleistet wird oder eine geleistete Sicherheit nicht mehr ausreicht.
(3) Auf Antrag des Erdölbevorratungsverbandes nach §
2 Abs. 1 des
Erdölbevorratungsgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1073) ist zuzulassen, daß Mineralöl nach Absatz 1 zur Erfüllung der Verbandszwecke unter Steueraussetzung gelagert wird.
§ 31 MinöStG Ermächtigungen ... in das Steuerlager oder den Betrieb aufzunehmen, bbb) abweichend von § 7 Unternehmen, die Schweröle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 oder Flüssiggase nach ... 3, 4, 14 Abs. 1 Nr. 1 oder § 32 Abs. 1 abgeben, auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 erteilt wird, wenn sie keine Lagerstätten besitzen, bb) andere als die ... 4. nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Richtlinien Bestimmungen zu den §§ 5 bis 11 zu erlassen und dabei a) zur Verfahrensvereinfachung, zur Vermeidung ... anzuordnen, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3 oder § 11 Abs. 3 erkennbar sind, d) für die ... die Lagerung von Mineralöl unter Steueraussetzung in einer Freizone abweichend von § 7 geringere Anforderungen zu stellen und Erleichterungen zuzulassen, wenn dies wegen der besonderen ...
§ 32 MinöStG Übergangsregelungen ... 1992 geltenden Fassung erteilt worden sind, bis zum 30. Juni 1993 als nach den §§ 6, 7 , 8 und 12 dieses Gesetzes erteilte Erlaubnisse. (4) Die nach § 8 Abs. 6 des ... zu verschiedenen steuerbegünstigten Zwecken gilt bis zum 30. Juni 1993 als eine nach § 7 dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis zur Lagerung unter Steueraussetzung. (5) Für ... und Bioheizstoffen nach § 2a Abs. 1 gilt die Erlaubnis nach § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 bis zum 30. April 2004 als erteilt, wenn bis zum 31. Januar 2004 eine Anzeige der ...
V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3661
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 12a MinöStV Mineralöllager ohne Lagerstätten ... im Steuergebiet verbracht werden sollen, kann das Hauptzollamt auf Antrag abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 des Gesetzes auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes erteilen, ... auf Antrag abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 des Gesetzes auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes erteilen, wenn das Mineralöllager keine Lagerstätten besitzt. ...