Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut der
Erschwerniszulagenverordnung in der vom 1. Oktober 2013 an geltenden Fassung sowie den Wortlaut der
Erholungsurlaubsverordnung und der
Arbeitszeitverordnung in der vom 1. Januar 2014 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.