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Artikel 6 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten (EZulVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741 (Nr. 51); Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 6 Änderung der Mutterschutzverordnung für Soldatinnen


Artikel 6 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2013 MuSchSoldV § 6

§ 6 der Mutterschutzverordnung für Soldatinnen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2004 (BGBl. I S. 2858), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 39 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „Wechselschicht- oder Schichtdienstes" durch die Wörter „Dienstes zu wechselnden Zeiten" ersetzt.

2.
In Satz 3 werden die Wörter „Wechselschicht- oder Schichtdienst" durch die Wörter „Dienst zu wechselnden Zeiten" ersetzt.



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Frühere Fassungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2013 (08.10.2013)Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
vom 23.09.2013 BGBl. I S. 3741

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EZulVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 EZulVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt am 1. August 2013 in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 6 treten am 1. Oktober 2013 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
B. v. 23.09.2013 BGBl. I S. 3741
Berichtigung EZulVuaÄndVBer
... Zeiten vom 20. August 2013 (BGBl. I S. 3286) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 6 Nummer 2 ist die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" zu ...