Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostVNB k.a.Abk.)

B. v. 22.08.2013 BGBl. I S. 3300 (Nr. 51); Geltung ab 29.08.2013
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 29. August 2013 AntKostV

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 22. August 2013 (BGBl. I S. 3299) wird nachstehend der Wortlaut der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 in der vom 29. August 2013 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 15. Mai 2001 in Kraft getretene Verordnung vom 17. April 2001 (BGBl. I S. 834),

2.
den am 15. August 2013 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 42 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154),

3.
den am 29. August 2013 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.


(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 - AntKostV)



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