(1) Die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse des Vorstands der Deutschen Telekom AG wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf den Services Servant Civil Betrieb/Social Matters/Health and Safety übertragen.
(2) Die Ausübung der Befugnisse eines Dienstvorgesetzten unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG wird der Leiterin oder dem Leiter der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters übertragen.
(3) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen beamtenrechtlichen Angelegenheiten und in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb HR Business Services - Bereich Einstellung, Beendigung, Konzernwechsel/Applicant - übertragen, es sei denn, der Widerspruch betrifft
- 1.
- Maßnahmen des Vorstands,
- 2.
- das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 66 des Bundesbeamtengesetzes,
- 3.
- die Feststellung des Verlustes der Bezüge nach § 9 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und
- 4.
- missbilligende Äußerungen.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche gegen die in Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Maßnahmen wird der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters übertragen, es sei denn, dass der Vorstand die mit dem Widerspruch angefochtene Maßnahme getroffen hat.
(4) Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird dem Betrieb HR Business Services - Bereich Beamtenrechtsservice - übertragen.