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Artikel 2 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (4. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. August 2013 KBAG § 2

§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

0.
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:

„2a.
für Zwecke der Zulassung von Fahrzeugen und der Zuteilung von Kennzeichen die Errichtung und den Betrieb informationstechnischer Systeme für eine zentrale elektronische, auch internetbasierte Verarbeitung von für diesen Zweck erforderlichen Daten und deren Weiterleitung an die für den Vollzug zulassungsrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden und Stellen,".

1.
In Nummer 3 werden die Buchstaben b und c wie folgt gefasst:

„b)
auf dem Gebiet des Straßenverkehrs

 
aa)
nach den Abschnitten 3 und 6 des Verkehrsstatistikgesetzes und auf Grund der Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 70/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2012 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (ABl. L 32 vom 3.2.2012, S. 1),

bb)
auf Grund des Artikels 2 und des Abschnitts D des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 6/2003 der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Verbreitung der Statistik des Güterkraftverkehrs (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 45) sowie

cc)
über Fahrleistungen, die aus Kilometerstandsablesungen bei Hauptuntersuchungen ermittelt werden und

c)
auf dem Gebiet des Kraftfahrsachverständigenwesens über die bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel,".

2.
Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:

„8a.
die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle nach Maßgabe des Artikels 3 Buchstabe l und des Artikels 4 Absatz 3 der Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl. L 288 vom 5.11.2011, S. 1),".



 

Zitierungen von Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 3 5. StVGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
... Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3310) geändert worden ist, wird das Wort ...