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Artikel 7 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (5. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 StPO § 153a

§ 153a Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„7.
an einem Aufbauseminar nach § 2b Absatz 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen."



 

Zitierungen von Artikel 7 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 5. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Artikel 8 PKHuBerHÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert worden ist, wird nach der Angabe ...