Artikel 1 - Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (AltGGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Altersgeldgesetz


Artikel 1 ändert mWv. 4. September 2013 AltGG

(gesamter Text siehe Altersgeldgesetz - AltGG)



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