Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des
Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank in der vom 1. Januar 2014 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
B. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4120