Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU (AsylVfGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2013 AZRG-DV Anlage

Abschnitt I der Anlage zur AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 8 wird wie folgt geändert:

a)
In den Spalten A und B werden die Buchstaben j bis q durch die folgenden Buchstaben j bis u ersetzt:

„j)Flüchtlingseigenschaft
widerrufen/zurückgenommen am
(3)
k)Flüchtlingseigenschaft
erloschen am
(5)
l)subsidiärer Schutz
nach § 4 Abs. 1 AsylVfG
gewährt am
(3)
m)subsidiärer Schutz
nach § 4 Abs. 1 AsylVfG
widerrufen/zurückgenommen am
(3)
n)Asylantrag vor Einreise
gestellt am
(1)
o)Asylantrag vor Einreise
erneut gestellt am
(1)
p)Asylantrag vor Einreise
abgelehnt am
(3)
q)Aufenthaltsgestattung
seit
(6)
r)Aufenthaltsgestattung
erloschen am
(6)
s)Nummer der Bescheinigung über die
Aufenthaltsgestattung
(7)
t)Überstellung an
(Staatsangehörigkeitsschlüssel
des Dubliner Vertragsstaats)
am
(2)
u)Übernahme von
(Staatsangehörigkeitsschlüssel
des Dubliner Vertragsstaats)
entschieden am
(2)".


 
b)
In Spalte C werden die Angaben wie folgt gefasst:

„-
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu a) bis e), g) bis j), l) bis u)

-
Ausländerbehörden zu f), k), q) bis s)".

2.
In Nummer 10 Buchstabe c Spalte A und B werden die Doppelbuchstaben ii bis oo durch die folgenden Doppelbuchstaben ii bis pp ersetzt:

„ii)§ 25 Abs. 2 AufenthG
(subsidiärer Schutz)
gewährt am
befristet bis
(2)*)
jj)§ 25 Abs. 3 AufenthG
(Abschiebungsverbot)
erteilt am
befristet bis
(2)*)
kk)§ 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG
(dringende persönliche
oder humanitäre Gründe)
erteilt am
befristet bis
(2)*)
ll)§ 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
(Verlängerung wegen
außergewöhnlicher Härte)
erteilt am
befristet bis
(2)*)
mm)§ 25 Abs. 5 AufenthG
(rechtliche oder tatsächliche Gründe)
erteilt am
befristet bis
(2)*)
nn)§ 25a Abs. 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut
integrierten Jugendlichen und
Heranwachsenden: integrierter
Jugendlicher/Heranwachsender)
erteilt am
befristet bis
(2)*)
oo)§ 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut
integrierten Jugendlichen und
Heranwachsenden: Eltern)
erteilt am
befristet bis
(2)*)
pp)§ 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut
integrierten Jugendlichen und
Heranwachsenden: Geschwister)
erteilt am
befristet bis
(2)*)".




 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AsylVfGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylVfGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... Die AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) geändert worden ist, wird wie folgt ...