§ 29 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes (MWDVDV)

V. v. 27.08.2013 BGBl. I S. 3541 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 65 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 07.09.2013; FNA: 2030-8-5-3 Beamte
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§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 29 ändert mWv. 7. September 2013 LAP-mWD/BwV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Wetterdienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr vom 1. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2595), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 16 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. September 2013.



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