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Anlage 1 - See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)

V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 560 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
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Anlage 1 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
  Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Grund-
kenntnisse im Wachdienst
Gesamt
12,5 Wochen
1Grundsätze der
Sozialkompetenz,
Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe a)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-
dungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) berufliche Bildungswege in der Seeschifffahrt erläu-
tern
e) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
f) wesentliche Bestimmungen der für die ausbildende
Reederei geltenden Tarifverträge nennen
g) Auswirkungen der wesentlichen tarif- und sozial-
rechtlichen Bestimmungen auf die Besatzungsmit-
glieder erläutern
h) Gefahren des Missbrauchs von Drogen und Alkohol
nennen
i) soziale Verantwortung erläutern
j) Beanspruchung und Belastung (unter anderem Über-
müdung) beschreiben
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Grundlagen
im 1. Jahr
2Aufbau und Organisation
des Reederei- und
Schiffsbetriebes
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe b)
a) Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbilden-
den Reederei und des Schiffsbetriebes erläutern
b) Grundfunktionen der ausbildenden Reederei, wie Ak-
quisition, Transport und Verwaltung erklären
c) Beziehungen der ausbildenden Reederei und ihrer
Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-
tretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungsrechtlichen Organe der ausbilden-
den Reederei beschreiben
e) Auswirkungen der wesentlichen Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes auf die Seeschifffahrt
erläutern
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
3Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz,
Erste-Hilfe-Maßnahmen
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe c)
a) Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie die
entsprechenden Kontrollorgane erläutern
b) wesentliche Bestimmungen und Leitlinien der auf
Schiffen geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes
nennen
c) sichere Arbeitsmethoden und persönliche Sicher-
heitsmaßnahmen an Bord nennen und anwenden
d) Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, wie Giften,
Dämpfen, Gasen, ätzenden und leicht entzündbaren
Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen,
nennen und beachten
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Grundlagen
im 1. und 2. Jahr
  e) neu an Bord gekommene Besatzungsmitglieder auf
die Besonderheiten des Schiffes in Bezug auf siche-
res Verhalten einweisen
f) sich bei Unfallsituationen an Bord sachgerecht ver-
halten
g) Sofortmaßnahmen bei Unfällen und sonstigen medi-
zinischen Notfällen an Bord kennen und Maßnahmen
der Ersten Hilfe einleiten
4Planen und Vorbereiten
von Arbeitsabläufen sowie
Kontrollieren und Bewerten
der Arbeitsergebnisse
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe d)
a) Arbeitsschritte festlegen
b) Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen
c) Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse
festlegen
d) Hilfsmittel bereitstellen
e) Arbeitsplatz einrichten
f) Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitauf-
wandes und der Notwendigkeit personeller Unter-
stützung abschätzen
g) Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vorga-
ben sicherstellen
h) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauf-
trages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von
Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeits-
platzes treffen
i) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
5Lesen, Anwenden
und Erstellen von
technischen Unterlagen
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe e)
a) technische Unterlagen lesen und anwenden
b) Skizzen anfertigen
c) Mess- und Prüfprotokolle erstellen
d) Normen kennen und anwenden
e) Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen
f) Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne
lesen und anwenden
g) Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und aus-
werten
h) Maschinen- und Geräteausführung erkennen und
bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen
zuordnen
i) Protokolle anfertigen und auswerten
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
6Gefahrenabwehr
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe f)
a) Aufbau und Struktur der Gefahrenabwehr erläutern
b) Notwendigkeit und Methoden ständiger Gefahrenab-
wehr beschreiben
c) Gefahrensituationen auf See und im Hafen beschrei-
ben
d) Sicherheitsplan für die Gefahrenabwehr verstehen
und anwenden
e) Gefahren und Risiken für das Schiff einschätzen und
dokumentieren
f) Rundgänge zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff er-
läutern
g) Sicherheitsausrüstung und Sicherheitssysteme be-
dienen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
7 Kommunikation im
Schiffsbetrieb in deutscher
und englischer Sprache
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe g)
a) Fähigkeit, sich im Schiffsbetrieb in deutscher und
englischer Sprache zu verständigen
aa) übliche Kommandos, Meldungen, seemännische
Fachausdrücke und Definitionen im Schiffsbe-
trieb in deutscher und englischer Sprache verste-
hen und verwenden
bb) Kommunikationsmittel handhaben
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
b) Signale und Alarme
aa) relevante Alarme erkennen
bb) Aufgaben gemäß Sicherheitsrolle erfassen und
notwendige Maßnahmen durchführen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Schwerpunkt
im 1. Jahr
8Umweltschutz und
rationelle Verwendung von
Energie und Materialien
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe h)
a) Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den
Gewässerschutz, die Reinhaltung der Luft sowie die
Lärm- und Abfallvermeidung, nennen und anwenden
b) Auswirkungen der Schifffahrt und betriebsbedingter
sowie unbeabsichtigter Verunreinigungen auf die
Meeresumwelt beschreiben
c) grundlegende Umweltschutzmaßnahmen nennen
d) Komplexität und Vielfalt der Meeresumwelt beschrei-
ben
e) auf Schiffen verwendete Energiearten und Materialien
nennen und Möglichkeiten rationeller Verwendung im
beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich
anführen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Schwerpunkt
im 1. Jahr


Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
  Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine,
Wachdienst
1Schiffsbetriebsführung Deck,
Wachdienst
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe a)
a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brü-
ckenwachdienst und Wachübergabe
aa) meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf-
und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und
Gezeiten beobachten
bb) Nachweis von Kenntnissen:
- über die Benutzung und Korrektur nautischer
Veröffentlichungen
- bei der Auswahl von Seekarten mit angemes-
senem Maßstab
- beim Absetzen und Überprüfen von Kursen
- bei der Berechnung und Überprüfung der vo-
raussichtlichen Ankunftszeit
- beim Ermitteln von Kursen und Peilungen
- beim Ermitteln der Schiffsposition
   
- über die Bedienung der elektronischen Naviga-
tionsinstrumente
- bei der Vorbereitung für die Seereise
- über die Erfassung und Berechnung der Zeit in
Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten
b) Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch-
und englischsprachigen Ruderkommandos
aa) Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezei-
chen auf See und auf Revierfahrt unter Beach-
tung der Steuereigenschaften des Schiffes steu-
ern
bb) Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim
Ein- und Auslaufen unterstützen
cc) Manövrierverhalten des Schiffes beschreiben
c) Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks
aa) Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage un-
ter Beachtung der Ausweichregeln (KVR) erken-
nen und melden
bb) Objekte auf See und an Land, insbesondere in-
ternationale Betonnungs- und Befeuerungssys-
teme nach Funktion und Kennung erkennen und
melden
d) Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes
aa) Signale geben und erkennen
bb) Signalmittel handhaben
cc) Notsignale nennen und erläutern
6511
e) Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes
aa) Schiff los- und festmachen, verholen sowie
Schleppverbindungen herstellen
bb) Ankergeschirr bedienen
cc) Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lot-
sengeschirr klarmachen
dd) Landverbindungen herstellen, insbesondere mit
Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und
Entsorgungsleitungen
111
2Schiffsbetriebsführung
Maschine, Wachdienst
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe b)
a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffs-
maschinenbetrieb und Wachübergabe
aa) Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie
Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drü-
cke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, auf-
zeichnen und einschätzen
bb) Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen,
aufzeichnen und einschätzen
cc) auf Anweisung transportable Messeinrichtungen
auswählen, vorbereiten und einsetzen
dd) nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und
Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen
Korrekturmaßnahmen einleiten
ee) Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertra-
gungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeich-
nen und einschätzen
1056
ff) Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanla-
gen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge-
und Ballastsystem kennen
b) Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen
und deren Ursachen
aa) Fehler und Störungen durch Sinneswahrneh-
mung und Inspektion erkennen und eingrenzen
bb) Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesen
cc) Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche
Ursachen untersuchen und protokollieren
dd) Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Stö-
rungen nach Anweisung festlegen und einleiten
   
c) Bunker, Ver- und Entsorgung
aa) Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevor-
gänge vorbereiten
bb) Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und
Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen
und lösen
cc) vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen
bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen
dd) Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe-
und Ölwechselvorgängen nennen und erläutern
ee) Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen
und einschätzen
111
  Ladungs- und Umschlagstechnik
3 Ladungs- und
Umschlagstechnik
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe c)
a) Arbeiten mit Tauwerk
aa) Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut
nach Eigenschaften und Verwendungszweck
auswählen und handhaben
bb) Knoten und Steke nach Anwendungszweck her-
stellen
cc) nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, be-
kleiden und betakeln
dd) Zustand von Tauwerk sowie laufendem und ste-
hendem Gut einschätzen
11 
b) Handhaben von Ladungsgütern und Stores
aa) die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladun-
gen und Stores beachten und diese entspre-
chend handhaben
bb) feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter so-
wie Stores nach ihren typischen Eigenschaften,
Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Bei-
spiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Be-
handlungshinweise beachten
c) Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks
aa) Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden
und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbe-
reiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereit-
legen von Laschmaterialien
bb) Reinigen von Laderäumen und Tanks
   
  d) Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung
und Stores
aa) Techniken der Ladungs- und Storesicherung so-
wie geeignete Hilfsmittel auswählen
bb) Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung
aus Holz und anderen Materialien herstellen
cc) Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen
und auf Funktionsfähigkeit kontrollieren
dd) Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung aus-
führen
e) Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge
aa) bei der Überwachung von Umschlag und Stau-
ung mitwirken
bb) Laderaum- und Ladetankpläne lesen
cc) Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaf-
fenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks
während der Reise kontrollieren
dd) Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der
Ergebnisse
f) Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtun-
gen
aa) Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbar-
keit auswählen und handhaben
bb) Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge,
Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pum-
pen beim Ladungsumschlag handhaben
cc) Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhaben
dd) Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen
234
  Schiffssicherheit
hinsichtlich Brandabwehr und Rettung
4 Schiffssicherheit
hinsichtlich Brandabwehr
und Rettung
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe d)
a) Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes
aa) die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines
Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennen
bb) Verhalten und Maßnahmen in Notfällen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
Schwerpunkt
im 1. Jahr
b) Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbe-
kämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben
von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten
und -anlagen
aa) Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schif-
fen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Ver-
brennung und der Feuergefährlichkeit verschie-
dener Stoffe erkennen
bb) Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurtei-
len
cc) baulichen Brandschutz anhand von Sicherheits-
plänen erfassen
dd) Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an
Bord verfolgen
ee) Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und
durchführen
221
ff) Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitze-
schutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüs-
tungen auswählen und handhaben
gg) Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung er-
kennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brand-
bekämpfung anwenden
hh) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrge-
räte dem Einsatzfall zuordnen
ii) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrge-
räte handhaben
jj) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrge-
räte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen
und instand setzen
kk) beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwir-
ken
   
c) Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem
Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben
und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Aus-
rüstung zum Rettungsdienst
aa) Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Ret-
tungsmittel dem Seenotfall zuordnen
bb) Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall
zuordnen
cc) Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf
Funktion prüfen
dd) Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen hand-
haben
ee) Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwenden
ff) Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und
durchführen
gg) Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand
setzen
hh) Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständig-
keit und Verwendbarkeit prüfen und protokollie-
ren
221
d) Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Not-
fällen sowie Versorgen von Verletzten
aa) Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden
bb) bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren
Besatzungen in Notfällen mitwirken
cc) Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicher-
heitsrisiken erkennen
dd) Körperbau und Körperfunktionen kennen
ee) Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und
durchführen
0,5  
  Schiffsbetriebstechnik
Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik
5Schiffsbetriebstechnik,
Elektrotechnik, Leittechnik
und Elektronik
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe e)
a) Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der
Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungs-
zweck auswählen
11 
b) Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Appara-
ten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen
Maschinen und Anlagen
aa) Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Ap-
paraten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsys-
tem erfassen
bb) Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und
Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während
des Betriebes überwachen und außer Betrieb
nehmen
cc) Elektromotoren und Generatoren in Betrieb neh-
men, während des Betriebes überwachen und
außer Betrieb nehmen
dd) Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb er-
fassen und bedienen
 46
c) Grundkenntnisse der pneumatischen und hydrauli-
schen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Be-
dienung
aa) Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und
Wirkungsweise kennen
bb) pneumatische und hydraulische Bauelemente
einschließlich Rohrleitungen austauschen
 22
  Wartung und Instandsetzung
6Wartung und Instandsetzung
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe f)
a) Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln
aa) Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge,
Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus tech-
nischen Unterlagen ermitteln und bereitstellen
bb) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korro-
sion schützen
cc) Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und
Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach
Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen,
wechseln und umweltgerecht lagern und entsor-
gen
dd) Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsan-
gaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen
und reinigen
ee) Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reini-
gen und austauschen
ff) mechanische Verbindungen einschließlich Siche-
rungselemente kontrollieren
gg) elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren
Anschlüsse kontrollieren
hh) Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Ge-
räuschentwicklung kontrollieren
b) Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugrup-
pen und Systemen
aa) Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel
auswählen und bereitstellen
bb) Demontagehilfen auf- und abbauen
51010
cc) Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beach-
tung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach
Demontageangaben ausbauen, auf Wiederver-
wendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Mon-
tage kennzeichnen und ablegen
dd) Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und
montagegerecht lagern
c) Montage vorbereiten
aa) Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben
und Kennzeichnungen den Montagevorgängen
zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
bb) Bauteile und Baugruppen für den funktionsge-
rechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflä-
chen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen,
Oberflächenform und -beschaffenheit anpassen
d) Montieren
aa) Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sicht-
prüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht
ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtole-
ranzen passen, justieren, verbinden und sichern
bb) während des Montagevorgangs Einzelfunktionen
zwischenprüfen
cc) Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien
unter Beachtung von Herstellerangaben abdich-
ten
dd) Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen her-
stellen
e) Transportieren
aa) handbediente Hebezeuge handhaben
bb) Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern
und transportieren
f) Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen
aa) Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wie-
derverwendbarkeit prüfen
bb) Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfen
cc) Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und
Fügen bearbeiten
dd) Ersatzteile aus Metallen herstellen
ee) Rohrleitungen verlegen, auswechseln und in-
stand setzen
   
g) Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten
aa) Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und
anwenden
bb) mit Materialien und Geräten für Konservierungs-,
Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht
umgehen
cc) turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturar-
beiten erläutern und durchführen
dd) Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord
nennen und durchführen
ee) sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschrei-
ben und durchführen
11 
  ff) Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschrei-
ben, instand halten und handhaben
   
  Bearbeiten von Metallen
7 Bearbeiten von Metallen
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe g)
a) Prüfen, Messen, Lehren
aa) Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck
auswählen
bb) Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten
ermitteln
cc) Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit
Winkelmessern messen
dd) Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach
dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit
mit Rundungslehren prüfen
ee) mit festen und verstellbaren Lehren prüfen
ff) Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung
prüfen
b) Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
aa) Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigen-
schaften und -oberflächen anreißen
bb) Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Mess-
punkte körnen
cc) Werkstücke und Bauteile kennzeichnen
c) Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werk-
stücken
aa) Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und
der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen
auswählen und befestigen
bb) Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der
Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrich-
ten und spannen
cc) Werkzeuge ausrichten und spannen
31 
d) manuelles Spanen
aa) Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflä-
chengüte des Werkstückes auswählen
bb) Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl
und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel
auf Maß feilen
cc) Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nicht-
eisenmetallen nach Anriss sägen
dd) Innen- und Außengewinde unter Beachtung der
Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe
schneiden
ee) Rohrgewinde herstellen
21 
e) maschinelles Spanen vorbereiten
aa) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren,
der Werkstoffe und der Schneidengeometrie aus-
wählen
bb) Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe
an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperatio-
nen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen be-
stimmen und einstellen
   
cc) Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen
herstellen
f) Bohren, Senken, Reiben
aa) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht-
eisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit
unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins
Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsen-
ken herstellen
bb) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht-
eisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundrei-
ben herstellen
g) Drehen
aa) Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen
mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-,
Plan- und Längs-Runddrehen herstellen
h) Sägen
aa) Werkstücke mit Sägemaschinen sägen
i) Anschleifen
aa) Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner,
Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen
121
j) Trennen
aa) Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren
nach Anriss scheren
bb) Rohre mit Rohrabschneidern trennen
cc) Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch
trennen
k) Umformen
aa) Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und
ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies
Runden und Schwenkbiegen kalt umformen
bb) Rohre aus Stahl kalt umformen
cc) Bleche, Rohre und Profile warm umformen
dd) Bleche, Rohre und Profile biegerichten
l) Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindun-
gen)
aa) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der
Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in
montagegerechter Lage fixieren
bb) Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungs-
elementen unter Beachtung der Reihenfolge und
des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoff-
paarung verbinden und sichern
cc) Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen
dd) Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen
und Schrumpfen oder Dehnen herstellen
ee) Rohrschraubverbindungen herstellen
ff) Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter
Bauteile prüfen
m) Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizie-
rung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelz-
schweißens und Lötens
aa) Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Lötein-
richtung herstellen
bb) Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungs-
zweck auswählen
cc) Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und
Löten vorbereiten
dd) Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen
ee) Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl
schweißen
121




 

Zitierungen von Anlage 1 See-BAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 See-BAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 See-BAV Ausbildungsrahmenplan
... in § 5 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen nach der in der Anlage 1 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 14 See-BAV Abschlussprüfung Teil 1
... § 4 Absatz 2 oder 3 ist dabei zu berücksichtigen. Sie erstreckt sich auf die in Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
§ 15 See-BAV Abschlussprüfung Teil 2
... haben. (2) Die Abschlussprüfung Teil 2 erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten einschließlich der ...