Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 3 - See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)

V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 560 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
|

Anlage 3 (zu § 10 Absatz 3) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr (nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes; ausgenommen Absatz 2.1.3)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Lfd.
Nr.
Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe d)
Zeitliche Richtwerte
in Stunden
123
1Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten
und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen
 
 a) Brandschutzausrüstung und Brandschutzkleidung 4
 b) Atemschutzgeräte 8
 c) Messgeräte 4
 d) Brandlöschgeräte 6
 e) Rettung von Personen 6
 f) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen 8
2Überleben auf See; Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von
Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger
Ausrüstung zum Rettungsdienst
 
 a) Rettungsboote (Boote mit fester Überdachung und Freifallboote) 8
 b) aufblasbare Rettungsflöße 8
 c) sonstige Rettungsmittel 6
 d) Rettung von Personen 6
 e) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen 8
3Gefahrenabwehr
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe f)
 
 a) Grundkenntnisse über Struktur und Aufbau der Gefahrenabwehr 2
 b) Erkennen von Gefahrensituationen auf See und im Hafen 3
 c) Verstehen und Anwenden des Sicherheitsplanes sowie aktuelle Einschätzung von
Gefahren und Risiken und ihre Dokumentation
3
 Summe80


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde Zeitliche Richtwerte
in Stunden
1234
1 Durchführen von
Brandverhütungs- und
Brandbekämpfungsmaß-
nahmen sowie Warten und
Handhaben von
Brandschutzausrüstungen,
Brandabwehrgeräten und
-anlagen
a) Brandschutzausrüstung und Brandschutzkleidung
Umgang mit der Brandschutzausrüstung nach
SOLAS, FSS-Code und Schiffssicherheitsverordnung
4
b) Atemschutzgeräte
Aufbau und Wirkungsweise des Pressluftatmers ken-
nen; Überprüfung und Gebrauch des Pressluft-
atmers, Trage- und Einsatzdauer des Pressluftatmers
sowie Einsatzrisiken kennen und einschätzen;
Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
8
c) Messgeräte
Anwendungsgebiete und Wirkungsweise von Gas-
mess- und Gasspürgeräten kennen; Kenntnisse im
Umgang mit den Geräten; mögliche Sicherheitsrisi-
ken einschätzen lernen
4
d) Brandlöschgeräte
Einsatzbereitschaft von Brandlöschgeräten über-
prüfen; Umgang mit und Einsatzmöglichkeiten der
Brandlöschgeräte (feste und tragbare) kennen;
Entstehungsbrände der verschiedenen Brandklassen
mit verschiedenen Brandlöschgeräten löschen; Ein-
satzbereitschaft wiederherstellen
6
e) Retten von Personen
Verhaltensregeln beim Betreten gefährlicher Räume
anwenden sowie Personen aus einem Gefahren-
bereich retten
6
f) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen
Grundkenntnisse in verschiedenen Löschtaktiken und
-techniken, Aufgaben nach der Sicherheitsrolle sowie
als Mitglied einer Einsatzgruppe beherrschen, Umgang
und Handhabung der Brandlöschgeräte im Einsatz
8
2 Überleben auf See;
Durchführen von Maßnahmen
vor und nach dem Aussetzen
von Rettungsmitteln sowie
Handhaben und Prüfen
von Rettungsmitteln und
sonstiger Ausrüstung zum
Rettungsdienst
a) Rettungsboote (Boote mit fester Überdachung und
Freifallboote)
Einsatzbereitschaft von Rettungsbooten und ihren
Aussetzvorrichtungen überprüfen; Rettungsboote
und Aussetzvorrichtungen klarmachen und Ret-
tungsboote aussetzen; Rettungsbootsmotor starten
und bedienen; Rettungsboot fahren, Kenntnisse im
Umgang mit der Ausrüstung
8
b) aufblasbare Rettungsflöße
Rettungsfloß klarmachen sowie von Hand und mit
Aussetzkran aussetzen; Rettungsfloß aufrichten; Ver-
halten im Notfall, Kenntnisse im Umgang mit der
Ausrüstung, Kontrolle der Einsatzbereitschaft
8
c) Persönliche und sonstige Rettungsmittel
Kenntnisse im Umgang mit den persönlichen und
sonstigen Rettungsmitteln; Notsignale und Signal-
mittel sowie Leinenwurfgerät (Modell) handhaben;
Überlebensanzug (verschiedene Typen) anlegen;
verschiedene Einsatzübungen mit angelegtem Über-
lebensanzug und Eintauchanzug; sicheres Anlegen
und Kontrollieren der Rettungswesten und Arbeitssi-
cherheitswesten, Kenntnisse bei der Kontrolle und im
Umgang mit den funktechnischen Rettungsmitteln
6
d) Rettung von Personen
Grundkenntnisse über die Organisation der Hilfeleis-
tung im Seenotfall; Personen im Rahmen von See-
notrettungsübungen retten; Hubschrauberrettungs-
schlinge und Rettungsmulde oder -trage handhaben;
Erstversorgung von Verletzten und Unterkühlten
6
e) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen
Vorbereitung zum Verlassen des Schiffes; Wahrneh-
mung der Aufgaben nach der Sicherheitsrolle sowie
als Mitglied einer Einsatzgruppe
8
3Gefahrenabwehr
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe f)
a) Grundkenntnisse über Struktur und Aufbau der Ge-
fahrenabwehr
Grundkenntnisse über die Vorschriften und Empfeh-
lungen, Beispiele aktueller Sicherheitsbedrohungen,
Kenntnisse über die Gefahrenabwehr für Reederei,
Hafen, Schiff
2
b) Erkennen von Gefahrensituationen auf See und im
Hafen
Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen; Kenntnisse im
Umgang mit der Ausrüstung; Methoden der Durch-
suchungen, Erkennen potenzieller Gefahren, Erken-
nen und Auffinden von Waffen und sonstigen gefähr-
lichen Stoffen
3
c) Verstehen und Anwenden des Sicherheitsplanes so-
wie aktuelle Einschätzung von Gefahren und Risiken
und ihre Dokumentation
Erhaltung der Sicherheit betreffend Schiff und Hafen,
Kenntnisse über die verschiedenen Sicherheitsver-
fahren und -stufen; Übungen nach Notfallplänen,
Verhalten in der Zitadelle, Dokumentation und Auf-
zeichnung
3




 

Zitierungen von Anlage 3 See-BAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 See-BAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 See-BAV Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
... und Rettung sowie in der Gefahrenabwehr sind Teile der betrieblichen Berufsausbildung nach Anlage 3. Sie sind zu Beginn der Ausbildung an einer seefahrtbezogenen berufsbildenden Schule ...